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Eintrag besuchen: Kanzlei ROSE & PARTNER LLP
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Eingetragen am: Datum: 11-04-2013
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ROSE & PARTNER LLP ist eine Wirtschaftskanzlei für Rechtsberatung und Steuerberatung mit Niederlassungen in Hamburg, Berlin und Mailand.
Die Anwälte und Steuerberater der Kanzlei betreuen Mandanten aus dem gewerblichen Bereich, Freiberufler sowie vermögende Privatpersonen. Zur Kanzlei gehören (Stand 10/2013) zwei Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, ein Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Zusätzlich sind Rechtsanwälte für Familienrecht, Arbeitsrecht und italienisches Recht sowie zwei Steuerbarter bei ROSE & PARTNER tätig.
Wichtige Rechtsgebiete sind Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, italienisches Recht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und das Steuerrecht sowie Steuerstrafrecht.
Eine Spezialität der Kanzlei ist die interdisziplinäre Beratung in komplexen Bereichen wie z.B. der Unternehmensnachfolge, der Scheidung von Managern und Unternehmern oder die Gestaltung des Vermögensschutzes (Asset Protection). Dabei kommen auch Anspruchsvolle Gestaltungen wie Familiengesellschaften oder Familienstiftungen zum Einsatz.
Die Anwälte und Steuerberater der Kanzlei betreuen Mandanten aus dem gewerblichen Bereich, Freiberufler sowie vermögende Privatpersonen. Zur Kanzlei gehören (Stand 10/2013) zwei Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, ein Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Zusätzlich sind Rechtsanwälte für Familienrecht, Arbeitsrecht und italienisches Recht sowie zwei Steuerbarter bei ROSE & PARTNER tätig.
Wichtige Rechtsgebiete sind Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, italienisches Recht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und das Steuerrecht sowie Steuerstrafrecht.
Eine Spezialität der Kanzlei ist die interdisziplinäre Beratung in komplexen Bereichen wie z.B. der Unternehmensnachfolge, der Scheidung von Managern und Unternehmern oder die Gestaltung des Vermögensschutzes (Asset Protection). Dabei kommen auch Anspruchsvolle Gestaltungen wie Familiengesellschaften oder Familienstiftungen zum Einsatz.