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Eintrag besuchen: Verbund Pflegeberatung
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Eingetragen am: Datum: 04-25-2022
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Welche Zuschüsse zur Pflege erhalte ich genau?
Der monatliche Zuschuss, den Ihnen die Pflegekasse zugesteht, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Im Folgenden eine Auflistung für den Maximalbetrag, den Sie für die sogenannten Pflegesachleistungen im Jahr 2022 in Bayern und bundesweit erhalten:
Pflegegrad 2: 724 Euro
Pflegegrad 3: 1.363 Euro
Pflegegrad 4: 1.693 Euro
Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Falls lediglich der Pflegegrad 1 vorliegt, profitieren Sie vom Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Auch in höheren Pflegegraden erreichen viele Pflegebedürftige in Bayern die genannten Obergrenzen nicht. Hier bietet sich eine Kombination mit Pflegegeld an.
Pflegegeld wird direkt an Sie ausgezahlt, während die Pflegesachleistungen vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden. In der Praxis sind Kombinationen wie 50 % Sachleistungen und 50 % Pflegegeld üblich. Um die persönlich beste Kombination für eine Kostenentlastung in der Pflege zu finden, beraten wir Sie gerne!
Der monatliche Zuschuss, den Ihnen die Pflegekasse zugesteht, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Im Folgenden eine Auflistung für den Maximalbetrag, den Sie für die sogenannten Pflegesachleistungen im Jahr 2022 in Bayern und bundesweit erhalten:
Pflegegrad 2: 724 Euro
Pflegegrad 3: 1.363 Euro
Pflegegrad 4: 1.693 Euro
Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Falls lediglich der Pflegegrad 1 vorliegt, profitieren Sie vom Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Auch in höheren Pflegegraden erreichen viele Pflegebedürftige in Bayern die genannten Obergrenzen nicht. Hier bietet sich eine Kombination mit Pflegegeld an.
Pflegegeld wird direkt an Sie ausgezahlt, während die Pflegesachleistungen vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden. In der Praxis sind Kombinationen wie 50 % Sachleistungen und 50 % Pflegegeld üblich. Um die persönlich beste Kombination für eine Kostenentlastung in der Pflege zu finden, beraten wir Sie gerne!