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Eintrag besuchen: SSK-Sachverständigenbüro
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Eingetragen am: Datum: 05-21-2022
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Sie hatten einen Unfall? Rufen Sie uns jetzt an! Ganz generell gilt, bei schuldlosem Unfall muss die Schadenhöhe beziffert werden, dies sollte durch einen unabhängigen Kfz.-Sachverständigen erfolgen. Rufen Sie uns auch gerne bei einem zunächst vermeintlich selbst verschuldeten Unfall an. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Kostenlos für Geschädigte, bei einem unverschuldeten Unfall trägt der Schädiger bzw. die gegnerische Versicherung die Kosten. Auch bei Gutachten für eine Regulierung bei Ihrer eigenen Kasko-Versicherung, bin ich Ihnen gerne behilflich.