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Eintrag besuchen: Freistellungsauftrag bei Kapitalerträgen
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Eingetragen am: Datum: 07-27-2022
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Alle Banken müssen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einziehen und an das Finanzamt abführen. Wenn man verhindern will, dass die Bank Abgeltungssteuer einzieht, muss man bei der Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Dieser Freistellungsauftrag kann sich bei Alleinstehenden auf maximal 801 Euro belaufen. Es gibt auch die Möglichkeit, diesen Maximalbetrag auf mehrere Freistellungsaufträge zu verteilen, falls man Geld bei verschiedenen Banken angelegt hat.