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Eintrag besuchen: Pieperly.com Reiseversicherungen
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Eingetragen am: Datum: 10-18-2011
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Wenn vom Thema Reiseversicherungen geredet wird, dann sind damit verschiedene Versicherungen gemeint, welche unter diesem Namen zusammengefasst werden. Die vermutlich wichtigste Reiseversicherung ist heute die Auslandskrankenversicherung, denn eine medizinische Behandlung im Urlaub kann möglicherweise für den Urlauber überaus kostenintensiv werden, wenn eine solche Auslandskrankenversicherung nicht abgeschlossen wurde. Zwar ist jeder deutsche Bürger entweder privat oder gesetzlich mit theoretisch globalem Schutz krankenversichert, nur in der Realität sieht das häufig komplett anders aus. Denn bei den gesetzlich Krankenversicherten ist es so, dass immer nur die Kosten bei Auslandsbehandlungen übernommen werden, die auch daheim erstattet worden wären. Ist die Behandlung jedoch fernab der Heimat teurer als hierzulande, ist das quasi Pech für den Versicherten und er müsste als Folge ohne eine Auslandskrankenversicherung einen Teil der Kosten für die Behandlung selbst auf sich nehmen. Darüber hinaus findet man oft am Urlaubsort gar keinen Doktor mit Kassenzulassung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern oft einen Doktor, der ein Privatarzt ist. Auch an dieser Stelle bietet nur die Auslandskrankenversicherung Schutz davor, dass der gesetzlich Versicherte nicht selber auf den Kosten sitzen bleibt.
Zusätzlich zu der Auslandskrankenversicherung wird auch eine weitere Versicherungspolice aus dem Sektor der Reiseversicherungen sehr oft genutzt: die Reiserücktrittsversicherung. Auch jene Reiseversicherung sollte so gut wie jeder Tourist abschließen. Denn kann man den schon gebuchten Urlaub aufgrund unterschiedlicher eventueller Ursachen doch nicht antreten, fallen nahezu ausnahmslos Stornierungsgebühren an, die sogar den gesamten Buchungspreis betragen können. Hat man jedoch eine Reiserücktrittsversicherung , so übernimmt diese Versicherungspolice die anfallenden Stornierungsgebühren. Essentiell ist es bei der Reiserücktrittsversicherung zu verstehen, dass diese nur unter definiten Umständen in Kraft tritt, denn es wird längst nicht jeder Status als zulässiger Grund akzeptiert, welcher einen Nicht-Antritt der Urlaubsreise erklären würde. Zu jenen akzeptierten Ursachen für den Rücktritt von dem Urlaub gehört vorrangig eine ärztlich bescheinigte Krankheit, die eine Realisierung der Urlaubsreise verbietet. Zusätzliche prinzipiell ohne Probleme akzeptierte Gründe sind ein unerwarteter Sterbefall in der Familie (naher Verwandter) und weiterhin falls der Versicherte ungeahnt beschäftigungslos wird, werden etwaige Gebühren für die Stornierung von der Reiserücktrittsversicherung gedeckt.
Auslandskrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung sind als recht billig zu bezeichnen, für den Fall, dass man Schadenspotential und Versicherungsbeitrag miteinander vergleicht. Für einen 14-tägigen Urlaub muss man je Person im Durchschnitt nicht mehr als ungefähr 30 EUR für beide Versicherungen einberechnen.
Zusätzlich zu der Auslandskrankenversicherung wird auch eine weitere Versicherungspolice aus dem Sektor der Reiseversicherungen sehr oft genutzt: die Reiserücktrittsversicherung. Auch jene Reiseversicherung sollte so gut wie jeder Tourist abschließen. Denn kann man den schon gebuchten Urlaub aufgrund unterschiedlicher eventueller Ursachen doch nicht antreten, fallen nahezu ausnahmslos Stornierungsgebühren an, die sogar den gesamten Buchungspreis betragen können. Hat man jedoch eine Reiserücktrittsversicherung , so übernimmt diese Versicherungspolice die anfallenden Stornierungsgebühren. Essentiell ist es bei der Reiserücktrittsversicherung zu verstehen, dass diese nur unter definiten Umständen in Kraft tritt, denn es wird längst nicht jeder Status als zulässiger Grund akzeptiert, welcher einen Nicht-Antritt der Urlaubsreise erklären würde. Zu jenen akzeptierten Ursachen für den Rücktritt von dem Urlaub gehört vorrangig eine ärztlich bescheinigte Krankheit, die eine Realisierung der Urlaubsreise verbietet. Zusätzliche prinzipiell ohne Probleme akzeptierte Gründe sind ein unerwarteter Sterbefall in der Familie (naher Verwandter) und weiterhin falls der Versicherte ungeahnt beschäftigungslos wird, werden etwaige Gebühren für die Stornierung von der Reiserücktrittsversicherung gedeckt.
Auslandskrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung sind als recht billig zu bezeichnen, für den Fall, dass man Schadenspotential und Versicherungsbeitrag miteinander vergleicht. Für einen 14-tägigen Urlaub muss man je Person im Durchschnitt nicht mehr als ungefähr 30 EUR für beide Versicherungen einberechnen.