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Eintrag besuchen: Advoscheidung - Scheidung Online
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Eingetragen am: Datum: 06-09-2012
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Die Suche nach einem Scheidungsanwalt gestaltet sich häufig als zeitintensiv. Hieran schließt sich häufig noch die Terminsabstimmung und der Besuch beim Anwalt an. Nicht in jedem Fall ist bei einer Scheidung dieser Aufwand nötig.
Zahlreiche scheidungswillige Paare leben ohne Streit oder haben nach der Trennung bereits alles miteinander geregelt, so dass lediglich noch die Scheidung als rechtlich notwendiger Schritt erforderlich ist. Da eine Scheidung ohne Anwalt rechtlich nicht möglich ist, muss für die Einreichung des Scheidungsantrages ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Der Service Scheidung online bietet hier die komfortable Möglichkeit, die Durchführung des Scheidungsverfahrens per Post, Fax oder E-Mail zu veranlassen. Der Besuch beim Anwalt kann so unterbleiben und noch offenstehende Fragen per E-Mail oder Telefon geklärt werden. Da kein Streit besteht, entfällt die Notwendigkeit, dass auch die Antragsgegnerseite einen Anwalt beauftragt. Durch Vereinbarung können die Beteiligten regeln, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten z.B. hälftig geteilt werden.
In der Regel gestaltet sich der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung wie folgt:
Soweit keine Verfahrenskostenhilfe beantragt wurde, wird das Familiengericht nach Einreichung des Scheidungsantrages eine Gerichtskostenrechung übersenden und nach deren Ausgleich den Scheidungsantrag an die Antragsgegnerseite zustellen. Soweit der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen wurde oder eine kurze Ehezeit vorliegt, veranlasst das Familiengericht die Einholung von Auskünften für den Versorgungsausgleich. Liegen die Auskünfte vor, wird das Gericht den Scheidungstermin bestimmen. Zu diesem Termin ist das Erscheinen beider Ehegatten sowie eines Anwaltes für die Antragstellung erforderlich. Nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten spricht das Familiengericht in der Regel im Termin die Scheidung aus.
Zahlreiche scheidungswillige Paare leben ohne Streit oder haben nach der Trennung bereits alles miteinander geregelt, so dass lediglich noch die Scheidung als rechtlich notwendiger Schritt erforderlich ist. Da eine Scheidung ohne Anwalt rechtlich nicht möglich ist, muss für die Einreichung des Scheidungsantrages ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Der Service Scheidung online bietet hier die komfortable Möglichkeit, die Durchführung des Scheidungsverfahrens per Post, Fax oder E-Mail zu veranlassen. Der Besuch beim Anwalt kann so unterbleiben und noch offenstehende Fragen per E-Mail oder Telefon geklärt werden. Da kein Streit besteht, entfällt die Notwendigkeit, dass auch die Antragsgegnerseite einen Anwalt beauftragt. Durch Vereinbarung können die Beteiligten regeln, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten z.B. hälftig geteilt werden.
In der Regel gestaltet sich der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung wie folgt:
Soweit keine Verfahrenskostenhilfe beantragt wurde, wird das Familiengericht nach Einreichung des Scheidungsantrages eine Gerichtskostenrechung übersenden und nach deren Ausgleich den Scheidungsantrag an die Antragsgegnerseite zustellen. Soweit der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen wurde oder eine kurze Ehezeit vorliegt, veranlasst das Familiengericht die Einholung von Auskünften für den Versorgungsausgleich. Liegen die Auskünfte vor, wird das Gericht den Scheidungstermin bestimmen. Zu diesem Termin ist das Erscheinen beider Ehegatten sowie eines Anwaltes für die Antragstellung erforderlich. Nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten spricht das Familiengericht in der Regel im Termin die Scheidung aus.